Aus den Grundfarben eines Farbsystems durch Mischung erzeugte Farbtöne. Mischfarben erster Ordnung bestehen aus zwei Grundfarben mit jeweils gleichen Anteilen. Alle anderen Mischungen ergeben Sekundärfarben höherer Ordnung.
Aus den Grundfarben eines Farbsystems durch Mischung erzeugte Farbtöne. Mischfarben erster Ordnung bestehen aus zwei Grundfarben mit jeweils gleichen Anteilen. Alle anderen Mischungen ergeben Sekundärfarben höherer Ordnung.